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Im Kontext dynamischer wirtschaftlicher Veränderungsprozesse gewinnt die Kurzarbeit wieder zunehmend an Bedeutung. Das Kurzarbeitergeld ist wichtig, um Beschäftigung zu sichern, wenn Unternehmen aus wirtschaftlichen Gründen oder bei Krisenereignissen vorübergehend die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten reduzieren müssen. Nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG bestimmt der Betriebsrat umfassend mit, ob und in welchem Rahmen Kurzarbeit eingeführt wird.

Da die Einführung von Kurzarbeit in der Regel einer Betriebsvereinbarung bedarf, kommt dem Betriebsrat damit eine zentrale Rolle zu.

Im Seminar werden Kenntnisse über die wichtigsten rechtlichen Grundlagen der Kurzarbeit, ihre Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis und das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates vermittelt.

Themenplan:

  • Arbeit- und sozialrechtliche Grundlagen
  • Einleitung und Durchführung von Kurzarbeit
  • Betriebsvereinbarung zur Kurzarbeit
  • Rechtsfolgen der Kurzarbeit
  • Kündigung, Urlaubsanspruch, Weiterbildung und Krankheit während Kurzarbeit
  • Möglichkeiten der Beschäftigungssicherung
  • Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats
  • Praxistipps und Handlungsempfehlungen
Datum & Uhrzeiten
Beginn: 02.07.2026 – 09:00 Uhr
Ende: 02.07.2026 – 16:00 Uhr
Anreise: 02.07.2026
Anmeldung bis: 01.06.2026
Referent:innen
Daniel Weidmann, dka
Details
Themenfeld | Kategorie
Arbeitsrecht | Grundlagenseminar
Zielgruppe:
Betriebsräte
Region:
alle Regionen
Freistellung:
§ 37,6 BetrVG, § 179,4 SGB IX
Kosten:
Seminargebühr (MwSt.frei): 330 €

Tagungsort/Verpflegung (inkl. MwSt.): 86 € (o.Ü.)

Seminarnummer:
A60026360046

Details

Weitere Angaben

Seminarthema
Kurzarbeit und Mitbestimmung
Seminarkategorie
Grundlagenseminar
Themenfeld
Arbeitsrecht
Zielgruppe
Betriebsräte
Region
für alle Regionen
Freistellungsart Seminar
§ 179,4 SGB IX, § 37,6 BetrVG
Anreise
02.07.2026
Seminarnummer
A60026360046

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Kurzarbeit und Mitbestimmung | ohne Übernachtung
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