Arbeits­recht

Hier findet Ihr unser aktuelles Seminarangebot im Bereich Arbeitsrecht.
Ist das passende Seminar nicht dabei oder seid Ihr auf der Suche nach einem spezifischen Angebot in diesem Themenfeld – sprecht uns gerne an, wir organisieren Seminare nach Eurem individuellen Bedarf. Unser Programm wird zudem laufend für Euch aktualisiert.

Bei Neueinstellungen werden Betriebsrät:innen immer wieder mit Fragen zum Arbeitsvertrag konfrontiert. Schließlich ist der Arbeitsvertrag die Grundlage für jedes Arbeitsverhältnis.

Betriebsrät:innen müssen deshalb Antworten finden auf Fragen wie beispielsweise: Sind wir bei Vorstellungsgesprächen oder bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen zu beteiligen? Wie können wir auf die Auswahl von Bewerber:innen Einfluss nehmen?

Im Seminar werden zunächst die wesentlichen Grundlagen des Arbeitsrechts dargestellt und es wird aufgezeigt, welche Themen für Betriebsrät:innen vor dem Abschluss von Arbeitsverträgen relevant sind. Die Fragen, wie ein Arbeitsverhältnis begründet wird, welche Inhalte in einem Arbeitsvertrag bestmöglich geregelt werden und welche dabei überhaupt zulässig sind, nehmen im Seminar eine zentrale Rolle ein.

Themenplan:

  • Was ist Arbeitsrecht? Systematik, Unterscheidung kollektives und individuelles Arbeitsrecht, Rechtsquellen, Günstigkeitsprinzip
  • Bewerbung: zulässige Fragen im Bewerbungsgespräch, Teilnahme des Betriebsrats an Bewerbungsgesprächen
  • Einstellung: Stellenausschreibung, Auswahlrichtlinien, AGG
  • Arbeitsvertrag: Abschluss, Form, Inhalte, Nachweis, Beteiligungsrechte des Betriebsrats
  • Welche Rechte und Pflichten ergeben sich aus dem Arbeitsvertrag?
  • Folgen mangelhafter Arbeitsverträge
  • Aktuelle Rechtsprechung
  • Praktische Beispiele

Kategorie: Grundlagen | Zielgruppe: Betriebsräte, SBV | Freistellungsart: § 179,4 SGB IX, § 37,6 BetrVG

Bei Neueinstellungen werden Betriebsrät:innen immer wieder mit Fragen zum Arbeitsvertrag konfrontiert. Schließlich ist der Arbeitsvertrag die Grundlage für jedes Arbeitsverhältnis.

Betriebsrät:innen müssen deshalb Antworten finden auf Fragen wie beispielsweise: Sind wir bei Vorstellungsgesprächen oder bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen zu beteiligen? Wie können wir auf die Auswahl von Bewerber:innen Einfluss nehmen?

Im Seminar werden zunächst die wesentlichen Grundlagen des Arbeitsrechts dargestellt und es wird aufgezeigt, welche Themen für Betriebsrät:innen vor dem Abschluss von Arbeitsverträgen relevant sind. Die Fragen, wie ein Arbeitsverhältnis begründet wird, welche Inhalte in einem Arbeitsvertrag bestmöglich geregelt werden und welche dabei überhaupt zulässig sind, nehmen im Seminar eine zentrale Rolle ein.

Themenplan:

  • Was ist Arbeitsrecht? Systematik, Unterscheidung kollektives und individuelles Arbeitsrecht, Rechtsquellen, Günstigkeitsprinzip
  • Bewerbung: zulässige Fragen im Bewerbungsgespräch, Teilnahme des Betriebsrats an Bewerbungsgesprächen
  • Einstellung: Stellenausschreibung, Auswahlrichtlinien, AGG
  • Arbeitsvertrag: Abschluss, Form, Inhalte, Nachweis, Beteiligungsrechte des Betriebsrats
  • Welche Rechte und Pflichten ergeben sich aus dem Arbeitsvertrag?
  • Folgen mangelhafter Arbeitsverträge
  • Aktuelle Rechtsprechung
  • Praktische Beispiele

Kategorie: Grundlagen | Zielgruppe: Betriebsräte, SBV | Freistellungsart: § 179,4 SGB IX, § 37,6 BetrVG

Die Erarbeitung, Verhandlung, der Abschluss und die Anwendung von Betriebsvereinbarungen gehören zur zentralen Aufgabe der Arbeit von Betriebsräten (§ 77, § 87 und § 88 BetrVG).

Das Seminar vermittelt die grundsätzliche, rechtssichere Herangehensweise an die Entwicklungen von Betriebsvereinbarungen und behandelt die einzelnen Prozessschritte – von der Regelungsabsicht über Formulierung und Verhandlung der Vereinbarung bis zu ihrem Abschluss, skizziert die jeweiligen Herausforderungen und betrachtet typische Probleme und Fallstricke. Anhand konkreter Fallbeispiele werden zudem bewährte Lösungsansätze und Verhandlungsstrategien aufgezeigt, wenn Verhandlungen in eine Sackgasse geraten oder Regelungsabsichten der Betriebsparteien und/oder Interessen der Belegschaft auseinanderdriften.

Themenplan:

  • Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats und Aufgabe der Betriebsvereinbarung gemäß BetrVG
  • Inhalt, Form und Aufbau einer Betriebsvereinbarung – von der Regelungsabsicht bis zum Abschluss
  • Gestaltung, Handhabung und Verbesserung bestehender Betriebsvereinbarungen
  • Raus aus der Sackgasse – typische Problemfälle lösen

Kategorie: Grundlagen | Zielgruppe: Betriebsräte, SBV | Freistellungsart: § 179,4 SGB IX, § 37,6 BetrVG

An den Schnittstellen von Arbeits- und Sozialrecht gibt es immer wieder Neuerungen, die Veränderungen für den Handlungsrahmen des Betriebsrats mit sich bringen. Im Tagesseminar erhalten die Teilnehmenden einen umfassenden, praxisorientierten und aktuellen Überblick über die wichtigsten Neuerungen und Entwicklungstendenzen im Arbeits- und Sozialrecht. Der Themenplan berücksichtigt gesetzliche Neuerungen und wird fortlaufend aktualisiert.

Themenplan:

  • Neues aus Gesetzgebung und Rechtsprechung – gesetzliche Neuerungen im Überblick
  • Betriebsrätemodernisierungsgesetz
  • Kurzarbeit
  • Flexibles Arbeiten und Arbeitszeit
  • Aktuelle Entwicklungen zur Arbeitszeit und Arbeitszeiterfassung
  • Bundesteilhabegesetz

Kategorie: Grundlagen | Zielgruppe: Betriebsräte | Freistellungsart: § 179,4 SGB IX, § 37,6 BetrVG

Die Vorboten, Auswirkungen und Folgen betrieblicher Krisensituationen stellen sehr komplexe Anforderungen an den Betriebsrat. Das Seminar beantwortet die Frage: Woran erkennt der Betriebsrat rechtzeitig, ob das Unternehmen in eine Schieflage gerät? Was kann er (vorbeugend) und im Interesse von Beschäftigungssicherung tun?

Das Seminar vermittelt zentrale Aspekte zur Einordnung von Unternehmenskrisen und zeigt auf, wie Krisensymptome frühzeitig identifiziert werden und welche Instrumente zum Einsatz kommen können. Es stellt Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte sowie bewährte Handlungsansätze vor, um als Betriebsrat proaktiv einzugreifen.

Themenplan:

  • Krisenstadien erkennen und bewerten (Strategie-, Rentabilitäts-, Ertrags- sowie Liquiditätskrise und Insolvenz)
  • Bewertung der wirtschaftlichen Unternehmensentwicklung im Zusammenhang mit Risiken für die Beschäftigten (Auswirkungen auf die Beschäftigten und die Arbeitsbedingungen)
  • Proaktives Handeln im Betriebsrat
  • Informationsgewinnung durch Betriebsrat und Wirtschaftsausschuss
  • Handlungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit einer Beschäftigungssicherung und Verbesserung der Arbeitsbedingungen
  • Zielorientierung, Strategieentwicklung und prozessorientierte Arbeit des Betriebsrats

Kategorie: Grundlagen | Zielgruppe: Betriebsräte, SBV | Freistellungsart: § 179,4 SGB IX, § 37,6 BetrVG

Umstrukturierungen gehören gewissermaßen zum Alltag betrieblicher Veränderungsprozesse und erhalten infolge transformationsgetriebener Entwicklungstrends eine zusätzliche Dynamik. Betriebsräte sind in diesen Situationen unter anderem gefordert, die vielfältigen Mitbestimmungs-, Beteiligungs- und Informationsrechte zu kennen und zu nutzen. Betriebsänderung, Betriebsübergang, Änderung der Organisation oder die Einführung grundlegend neuer Fertigungsverfahren, Outsourcing oder Abspaltung von Betriebsteilen – in allen Fällen muss der Betriebsrat in der Lage sein, die rechtlichen und tarifrechtlichen Handlungsoptionen im Interesse der Belegschaft auszuschöpfen.

Das Seminar vermittelt Kenntnisse für professionelles BR-Handeln in Veränderungsprozessen, stellt wichtige Instrumente vor und gibt Orientierung für die Anwendung in der Praxis.

Themenplan:

  • „Umstrukturierung“ – was ist das? Einordnung und sichere Charakterisierung betrieblicher Veränderungsprozesse
  • Betriebsverfassungsrechtliche Grundlagen und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats
  • Bewertung der Ausgangslage und der Unternehmensplanung
  • Umstrukturierung: Phasen und typische Problemstellungen in der Praxis
  • Instrumente und Unterstützungsangebote für den Betriebsrat

Kategorie: Grundlagen | Zielgruppe: Betriebsräte, SBV | Freistellungsart: § 179,4 SGB IX, § 37,6 BetrVG

Immer wieder führen strategische Unternehmensentscheidungen, branchenspezifische Strukturkrisen, Transformationsdynamiken oder Managementfehler dazu, dass Interessenausgleich und Sozialplan oder Sanierungsmaßnahmen nötig werden oder in eine Insolvenz führen.

Das Seminar vermittelt umfassende Kenntnisse zur richtigen Einordnung der entstandenen Krisensituation, erläutert Rechte, Pflichten und Handlungsoptionen des Betriebsrats, fördert die effektive und sichere Orientierung für die Arbeitnehmervertretung und gibt wichtige Hinweise für die Praxis.

Themenplan:

  • Interessenausgleich und Sozialplan – Einordnung und rechtlicher Rahmen
  • Insolvenz – Einordnung, Rechte und Pflichten des Betriebsrats
  • Sofortmaßnahmen, strategisches Vorgehen und Instrumente – was tun in betrieblichen Krisensituationen?

Kategorie: Grundlagen | Zielgruppe: Betriebsräte, SBV | Freistellungsart: § 179,4 SGB IX, § 37,6 BetrVG

Datenschutz, BR-ModG, NachweisG, Datenerfassung IT

Die Digitalisierung zählt zu den großen Treibern der Transformation, befördert technologische wie organisatorische Innovation und verändert die Arbeitswelt.

Die Einführung neuer Technologien und IT-Systeme im Betrieb, aber auch die Digitalisierung der Betriebsratsarbeit selbst, stellen den Betriebsrat vor neue Herausforderungen und die Aufgabe, sich mit den neuen technischen Möglichkeiten und damit verbunden auch den Erfordernissen des Datenschutzes auseinanderzusetzen. Zudem gilt es Chancen und Risiken der Einführung und Anwendung neuer Technologien und IT-Systeme zu beleuchten und den betrieblichen Handlungsrahmen aus Sicht der Mitbestimmung zu vereinbaren.

Das Seminar bietet einen ersten Überblick über die Herausforderung und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats und beleuchtet in diesem Zusammenhang auch die mit dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz in Kraft getreten Änderungen und Regelungen.

Themenplan:

  • Grundlagen des Datenschutzes,
  • Digitale Sitzungsarbeit des Betriebsrats (Regelung in der Geschäftsordnung),
  • Nutzung von IT Systemen und Datenverarbeitung im Rahmen der Betriebsratsarbeit
  • Anforderungen durch DSGVO und BR-ModG
  • Mitbestimmung bei der Einführung und Anwendung neuer Technologien/IT Systeme
  • Mitbestimmungsrechte nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG
  • Handlungsrahmen- und Möglichkeiten des IT Ausschuss
  • Änderungen und Anforderungen auf Grundlage des Betriebsrätemodernisierungsgesetzes
  • Handlungsrahmen Betriebsvereinbarung

Kategorie: Spezialisierung | Zielgruppe: Betriebsräte, SBV | Freistellungsart: § 179,4 SGB IX, § 37,6 BetrVG

Die Durchsetzung der tatsächlichen Gleichstellung von Männern und Frauen und die Förderung der Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben zählt zu den allgemeinen Aufgaben des Betriebsrats und der JAV. Das klingt zunächst abstrakt. In diesem Seminar konkretisieren wir das Thema Gleichstellung im Berufsleben und geben dir Instrumente und Handlungsmöglichkeiten an die Hand, die erstens den Grad der Gleichstellung in deinem Betrieb ermitteln und zweitens dazu beitragen diesen zu verbessern. Wir befassen uns u.a. mit Eingruppierungs- und Entgeltfragen, Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben und partnerschaftlichem Verhalten am Arbeitsplatz. Wir entwickeln gemeinsam Ideen, wie diese Themen nicht nur durch den Betriebsrat und JAV sondern im gesamten Betrieb bearbeitet und wirksam werden können. Egal, ob du bereits Erfahrung hast oder gerade ins Thema einsteigst, du wirst mit frischen Ideen und konkreten Handlungsoptionen aus dem Seminar gehen. Wir freuen uns, gemeinsam mit dir die Gleichstellung in unseren Betrieben voranzubringen!

Themen im Seminar

  • Konkrete Beispiele für Gleichstellung im Betrieb (unter anderem Entgelt, Vereinbarkeit, berufliche Entwicklungsmöglichkeiten, frauen- und familienfreundliche Betriebskultur)
  • Gesetzliche Grundlagen (u.a. Grundgesetz, BetrVG, AGG, Entgelttransparenzgesetz)
  • Gleichstellungsbericht nach BetrVG und andere Gleichstellungschecks
  • Erste Schritte zur Umsetzung in deinem Betrieb
  • Gleichstellungsausschuss im Betriebsrat

Kategorie: Spezialisierung | Zielgruppe: Betriebsräte, SBV | Freistellungsart: § 179,4 SGB IX, § 37,6 BetrVG