Seminare für SBV

Hier findet Ihr unser aktuelles Seminarangebot für Schwerbehindertenvertretungen.
Ist das passende Seminar nicht dabei oder seid Ihr auf der Suche nach einem spezifischen Angebot in diesem Themenfeld – sprecht uns gerne an, wir organisieren Seminare nach Eurem individuellen Bedarf. Unser Programm wird zudem laufend für Euch aktualisiert.

Spezifische Seminare für SBV

Das Seminar für Schwerbehindertenvertretungen vermittelt umfassendes Grundlagenwissen für die Vertrauenspersonen, macht mit den Regelungen des SGB IX vertraut und führt in die (rechtliche) Situation und Lage schwerbehinderter ArbeitnehmerInnen ein. Entlang der Bedarfe der Teilnehmenden werden Handlungsoptionen für den Start und / oder die professionelle Fortführung einer erfolgreichen Arbeit der SBV aufgezeigt.

Themenplan:

  • Rechtliche Grundlagen und Rechtsquellen, Sozialgesetzbuch IXa
  • Rechte und Pflichten der Schwerbehindertenvertretung (Funktion, Ehrenamt usw.)
  • Die Arbeitsweise der SBV und die Zusammenarbeit mit dem BR
  • Feststellungs- und Anerkennungsverfahren (Schwerbehinderung, Gleichstellung)
  • Externe Ansprechpartner und Zusammenarbeit
  • Diskriminierungsschutz
  • Förderung der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen
  • Behinderungsgerechte Arbeitsplatzgestaltung
  • Laufendes Anerkennungs-/Verschlechterungsverfahren – Fristen beim Kündigungsschutz
  • Zustimmungserfordernis des Inklusionsamts vor Ausspruch der Kündigung
  • Reihenfolge der Beteiligung von Inklusionsamt, Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung
  • Beteiligung und Anhörung der SBV – starkes Mitwirkungsrecht vor Kündigung

Kategorie: Grundlagen | Zielgruppe: Betriebsräte, SBV | Freistellungsart: § 179,4 SGB IX, § 37,6 BetrVG

Die Eingliederung von Menschen mit einer (Schwer-)Behinderung im Arbeitsleben und die Vertretung ihrer Interessen im Betrieb sind die zentralen Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung. Dies ist angesichts der digitalen Transformation und der wirtschaftlichen Veränderungen eine große Herausforderung. Dazu benötigt die Schwerbehindertenvertretung ebenso wie der Betriebsrat Kenntnisse über die rechtlichen und sozialpolitischen Instrumente zur Beschäftigungssicherung von Menschen mit einer (Schwer-) Behinderung.

In diesem Seminar greifen wir die jeweiligen gesetzlichen Regelungen auf. Anhand der Individualrechte von Beschäftigten mit einer (Schwer-) Behinderung, der Pflichten des Arbeitgebers sowie der Gestaltungsgrundsätze für leidens- und behinderungsgerechte Arbeitsplätze erarbeiten wir Handlungsmöglichkeiten zum Nutzen aller Beteiligten.

Themenplan:

  • Mindestanforderungen zur Beschäftigungssicherung nach dem SGB IX
  • Stellenbesetzungsprozess nach § 164 Abs. 1 SGB IX
  • Individualrechte von Menschen mit einer (Schwer-) Behinderung
  • Die Rolle der Interessenvertretungen und der externen Partner bei der Beschäftigungssicherung für Beschäftigte mit und ohne Behinderung
  • Zusammenarbeit der betrieblichen und externen Akteure, z. B. Integrationsamt und Reha-Träger
  • Maßnahmen, Hilfen und Leistungen zur Gestaltung leidens- und behinderungsgerechter Arbeitsplätze

Kategorie: Grundlagen | Zielgruppe: Betriebsräte, SBV | Freistellungsart: § 179,4 SGB IX, § 37,6 BetrVG

Schwerbehindertenvertretung und Betriebsrat haben die gemeinsame Aufgabe, Menschen mit einer (Schwer-)Behinderung im Betrieb einzugliedern (§ 166 SGB IX, § 80 I Ziff. 4 BetrVG).

Doch wie genau könnte dieses Eingliedernfunktionieren?
Wie kann die Situation von Beschäftigten mit einer (Schwer-) Behinderung im eigenen Betrieb verbessert werden?

Antworten darauf kann eine verbindliche Inklusionsvereinbarung geben. Sie soll Ziele und Maßnahmen zur Inklusion im einzelnen Betrieb beinhalten. Als Zielvereinbarung ist sie klar, konkret und abrechenbar. Durch die Verschiedenheit der Betriebe gibt es keine Inklusionsvereinbarung von der Stange. Im Seminar werden anhand einer betriebsbezogenen Bestandsaufnahme realistische und erreichbare Ziele erörtert. Damit erhalten die Teilnehmer:innen eine Basis für praxisgerechte Handlungsmöglichkeiten.

Themenplan:

    • Welche rechtlichen Handlungsmöglichkeiten haben Schwerbehindertenvertretungen und Betriebsräte durch die Änderungen im SGB IX und BetrVG im Jahr 2016 gewonnen?
    • Beteiligungs- und Gestaltungsaufgaben der Schwerbehindertenvertretung und des Betriebsrats
    • Welche konkreten Möglichkeiten bieten sich zur Verbesserung der Teilhabe und zur Beschäftigungssicherung im Betrieb?
    • Welche Ziele sind sinnvoll?
    • Behinderungsgerechte Beschäftigung: barrierefreie Arbeitsbedingungen vereinbaren

Kategorie: Grundlagen | Zielgruppe: Betriebsräte, SBV | Freistellungsart: § 179,4 SGB IX, § 37,6 BetrVG

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Wie organisieren für Euch kurzfristig Seminare für den individuellen Bedarf.

Die Schwerbehindertenvertretung berät betroffene Kolleg*innen beim Antragsverfahren zur Anerkennung eines GdB’s und einer Gleichstellung.

Die amtliche Bescheinigung des Grads der Behinderung ist die Voraussetzung dafür, dass Menschen mit Behinderung Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben seitens des Integrationsamts und der Rehabilitationsträger in Anspruch nehmen können. Das umfasst vor allem die Regelungen zur Prävention und zur betrieblichen Eingliederung, aber auch zum besonderen Kündigungsschutz.

In diesem Seminar erhalten die Teilnehmenden die erforderlichen Kenntnisse, um Maßnahmen in die Wege zu leiten und die Betroffenen bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche aus dem SGB IX und anderen Gesetzen zu unterstützen. Betriebsrät*innen benötigen aufgrund ihrer Schutzaufgaben nach § 80 (1) Ziffer 1 und 4 BetrVG Grundkenntnisse in diesem Aufgabenbereich.

Themenplan:

  • Beratung der (Schwer-)Behinderten im Betrieb als Aufgabe der Schwerbehindertenvertretung nach § 178 (1) SGB IX
  • Bestandsaufnahme zum Thema (Schwer-)Behinderung
  • Antragsverfahren zur Feststellung einer (Schwer-)Behinderung nach § 152 SGB IX
  • Gleichstellungsverfahren – vom Formular bis zum Sozialgerichtsverfahren (mit Rechtsprechung)
  • Nachteilsausgleich

Kategorie: Grundlagen | Zielgruppe: Betriebsräte, SBV | Freistellungsart: § 179,4 SGB IX, § 37,6 BetrVG