Im Kontext dynamischer wirtschaftlicher Veränderungsprozesse gewinnt die Kurzarbeit wieder zunehmend an Bedeutung. Das Kurzarbeitergeld ist wichtig, um Beschäftigung zu sichern, wenn Unternehmen aus wirtschaftlichen Gründen oder bei Krisenereignissen vorübergehend die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten reduzieren müssen. Nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG bestimmt der Betriebsrat umfassend mit, ob und in welchem Rahmen Kurzarbeit eingeführt wird. Da die Einführung von Kurzarbeit in der Regel einer Betriebsvereinbarung bedarf, kommt dem Betriebsrat damit eine zentrale Rolle zu. Im Seminar werden Kenntnisse über die wichtigsten rechtlichen Grundlagen der Kurzarbeit, ihre Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis und das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates vermittelt.
Themenplan:
- Arbeit- und sozialrechtliche Grundlagen
- Einleitung und Durchführung von Kurzarbeit
- Betriebsvereinbarung zur Kurzarbeit
- Rechtsfolgen der Kurzarbeit
- Kündigung, Urlaubsanspruch, Weiterbildung und Krankheit während Kurzarbeit
- Möglichkeiten der Beschäftigungssicherung
- Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats
- Praxistipps und Handlungsempfehlungen
Datum & Uhrzeiten | |
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Beginn: | 08.04.2025 – 08:30 Uhr |
Ende: | 08.04.2025 – 16:30 Uhr |
Anreise: | 08.04.2025 |
Anmeldung bis: | 08.03.2025 |
Referent:innen |
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Jens Didschun, Rechtsanwälte Schindele Gerstner & Collegen |
Details |
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Themenfeld | Kategorie Arbeitsrecht | Grundlagenseminar |
Zielgruppe: Betriebsräte, SBV |
Region: für alle Regionen |
Freistellung: § 37.6 BetrVG, § 179.4 SGB IX |
Kosten: Seminargebühr (MwSt.frei): 330 € Tagungsort/Verpflegung(inkl. MwSt.): 80 € |
Seminarnummer: A600252A0020 |