Gute Arbeit durch Arbeitsrecht – was geht ?

27.06.2023 | Gesetze und Rechtsprechung ändern sich fortwährend. Für die Arbeit von Betriebsräten ist es daher unabdingbar sich zum Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht auf dem Laufenden zu halten um die Gestaltungskorridore zu kennen.

Beim  letzten Treffen des Betriebsrätenetzwerks Automobil- und Zuliefererindustrie Sachsen, das am 27. Juni in der Geschäftsstelle der Zwickauer IG Metall stattfand, wurden neue Tendenzen der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu ausgewählten Themenbereichen des Arbeits- und Betriebsverfassungsrechts vorgestellt.

Rechtsanwalt Jörg Hermann (RASEG) informierte über neue Gesetze, aktuelle Gesetzesänderungen und Änderungsvorhaben, neuere Entscheidungen aus der Rechtsprechung und deren Auswirkungen auf die Arbeit und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats. Unter anderem ging er auf die Entscheidungen des BAG zur Vergütung von Betriebsratsarbeit ein, außerdem folgten durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz Änderungen bzw. Neuerungen, die jedes Betriebsratsgremium kennen sollte.

Benjamin Zabel, 2. Bevollmächtigter der IG Metall Zwickau informierte im Netzwerk ergänzend über aktuelle branchenspezifische und regionale Entwicklungen.

An drei Thementischen bestand zudem für die Teilnehmenden die Möglichkeit sich zu Regelungen zur Leistungszulage, zum Thema Betriebsräte als Integrationsbeauftragte und zum Schichtmodell „Rollende Woche“ praxisnah auszutauschen.

Das nächste Treffen findet am 5. September 2023 statt.