Einführung von KI – Expertenwissen für den Betriebsrat

10.05.2023 | Über wenige Technologien wird aktuell so viel berichtet wie über Künstliche Intelligenz, ob Chatbots, Compliance-Überwachung, automatisierte Bewerbungsverfahren oder Prozessautomatisierung, viele Technologien sind bereits eingeführt und die Entwicklung schreitet weiter voran und verändert die Arbeitswelt.

Bei der betrieblichen Einführung neuer Technologien ist der Betriebsrat gefragt – auch bei der Einführung und Anwendung von KI. Um sich aktiv in die Gestaltung einbringen zu können, benötigen Betriebsräte aktuelles Wissen über mögliche Auswirkung, Chancen und Risiken neuer Anwendungen und Wissen über die Rechte und Gestaltungsspielräume im Rahmen der Mitbestimmung.

Das Treffen des Betriebsrätenetzwerks der Automobil- und Zulieferer Sachsen, das am 9. Mai in der Experimentier- und Digitalfabrik der TU-Chemnitz stattfand, bot den beteiligten Betriebsräten die Möglichkeit, einen ersten Einblick zur menschzentrierten Gestaltung von KI-Anwendungen zu erhalten.

Prof. Dr. Philipp Donath von der University of Labor Frankfurt, Fachanwalt für Arbeitsrecht schärfte mit seinem Vortrag den Blick für arbeitsrechtliche Aspekte und zeigte zudem praxisnahe Ansätze, Möglichkeiten der Mitbestimmung und Handlungsmöglichkeiten bei der Gestaltung von KI-Anwendungen aus arbeitsrechtlicher Sicht auf.

So sind bei der Einführung und Anwendung von KI viele mitbestimmungspflichtige Handlungsfelder unmittelbar betroffen, u.a. Datenschutz, Verhaltens- und Leistungskontrolle aber auch die Ausgestaltung mobiler Arbeit.

Mit den Neuerungen, die durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz in Kraft getreten sind, hat der Betriebsrat nunmehr ein Recht auf die Hinzuziehung von fachkundigen Sachverständigen, die es zu nutzen gilt.

Besonders unterstützend war zudem der Praxistransfer zwischen den Teilnehmenden rund um Fragen und Erfahrungen der Auswirkungen von KI im Betrieb, u.a. zu Datenschutzes, Qualifizierung im Kontext von KI, Transparenz und Nachvollziehbarkeit von Softwareentscheidungen, Diskriminierungsschutz u.a.m.

In Zusammenarbeit mit:

Gefördert durch:

Eine Veranstaltung im Rahmen des Projektes „BR aktiv – Betriebsräte Netzwerke Sachsen“.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes und kofinanziert aus Mitteln der Stiftung Neue Länder der Otto-Brenner-Stiftung.