Bei Neueinstellungen muss sich der Betriebsrat mit verschiedenen Fragen und rechtlichen Aspekten auseinandersetzen. Was ist vor Abschluss des Arbeitsvertrages zu beachten? Wie wird das Arbeitsverhältnis begründet und welche Inhalte sind mit dem Arbeitsvertrag zu regeln? Im Seminar werden wesentliche Grundlagen des Arbeitsrechts vermittelt und der Prozess der Neueinstellung – von der Stellenausschreibung, über das Vorstellungsgespräch bis hin zum Arbeitsvertrag aus Sicht des Betriebsrats näher beleuchtet und Aufgaben, Rechte und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats aufgezeigt.
Themenplan:
- Überwachungsaufgaben und Beteiligungsrechte des Betriebsrats
- Begriffe klären: Betrieb, Unternehmen, Arbeitnehmende, Leiharbeitnehmer/-in, Auszubildende, geringfügig Beschäftigte, freie Mitarbeitende
- Normenpyramide
- kollektives und individuelles Arbeitsrecht, Tarifbindung und Tarifbezug, Betriebsvereinbarung und Tarifvorrang, Stellung der Gewerkschaften Haupt- und
- Nebenleistungspflichten von Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden
- Begründung des Arbeitsverhältnisses: Stellenausschreibung, Fragerecht etc.
- Form des Arbeitsvertrags, Nachweisgesetz, faktisches Arbeitsverhältnis
- Besondere Anspruchsgrundlagen: Gesamtzusage, betriebliche Übung, Gleichbehandlungsgrundsatz
- Inhaltskontrolle: AGB-rechtliche Bestimmungen wie Vertragsstrafen, Rückzahlung von Schulungskosten, Gesundheitsüberprüfung, Freistellungsregelungen etc.
Datum & Uhrzeiten | |
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Beginn: | 03.03.2025 – 09:00 Uhr |
Ende: | 05.03.2025 – 16:00 Uhr |
Anreise: | 03.03.2025 |
Anmeldung bis: | 19.01.2025 |
Referent:innen |
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Micha Heilmann, dka |
Details |
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Themenfeld | Kategorie Arbeitsrecht | Grundlagenseminar |
Zielgruppe: Betriebsräte, SBV |
Region: für alle Regionen |
Freistellung: § 37.6 BetrVG, § 179.4 SGB IX |
Kosten: Seminargebühr (MwSt.frei): 990 € Hotel/Verpflegung (inkl. MwSt): 660 € / (320 € o.Ü.) |
Material: u.a. Arbeits- und Sozialordnung |
Seminarnummer: A600252A0003 |